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Neues EU Urteil
Von admin | 13.Dezember 2010
Auf Grund des neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofes:
"Vom 7. Dezember (C-144/09 und C-585/08) zum Verbrauchergerichtstand definierte der EuGH so weit gefasste Kriterien, dass auch Firmen, deren Internetseiten und Geschäftsmodell auf nationale Kunden ausgerichtet ist, Gefahr laufen, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Ausland verklagt zu werden.",
müssen wir, unter anderem, unsere Telefonnummern ohne Vorwahl darstellen.
Wir bitten dies zu entschuldigen.
Nutzen Sie daher die Kontaktaufnahme per Mail z.
b. über Kontakt auf unser Shopseite.
Danke Ihre Team von Vienna-Ticket.
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